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Health Claims bei pflanzlichen Produkten – was ist erlaubt?

  • 10. März
  • 3 Min. Lesezeit

Gesundheitsbezogene Aussagen gehören zu den sensibelsten Themen im Bereich pflanzlicher Produkte. Hersteller, Markeninhaber und Händler stehen regelmäßig vor der Frage:

„Welche Aussagen darf ich für Tees, Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenprodukte überhaupt verwenden?“

Die Antwort hängt maßgeblich von der Produktkategorie, der rechtlichen Einordnung und der Health-Claims-Verordnung ab.


Gestresste Frau am Laptop

Was sind Health Claims?

Health Claims sind gesundheitsbezogene Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Produkt – oder einem seiner Inhaltsstoffe – und einer gesundheitlichen Wirkung herstellen.

Ein typisches Beispiel ist die Aussage: „Kalzium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“

Solche Angaben sind in der Europäischen Union streng reguliert, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.


Wesentliche Merkmale von Health Claims:

  • Sie beziehen sich auf eine gesundheitliche Funktion oder Wirkung.

  • Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich abgesichert sind.

  • Sie müssen im EU-Register zugelassen und inhaltlich korrekt wiedergegeben werden.

  • Die erforderliche Mindestmenge des betreffenden Inhaltsstoffs muss im Produkt enthalten sein.


Health Claims sind damit kein Marketinginstrument im freien Ermessen, sondern ein rechtlich klar definiertes und kontrolliertes Kommunikationsinstrument.


Inhaltsverzeichnis:


Unterschied zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln

Ein zentraler Punkt bei gesundheitsbezogenen Aussagen ist die Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.

Arzneimittel dürfen krankheitsbezogene Aussagen enthalten, etwa zur Behandlung oder Linderung bestimmter Beschwerden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Zulassung oder Registrierung nach Arzneimittelrecht.

Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel dürfen dagegen keine Aussagen treffen, die sich auf die Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten beziehen.

Unzulässige Aussagen sind beispielsweise:

  • „hilft gegen Depressionen“

  • „behandelt Bluthochdruck“

  • „wirkt entzündungshemmend bei Arthritis“

Erlaubt sind dagegen Aussagen, die sich auf normale Körperfunktionen beziehen – vorausgesetzt, sie sind als Health Claim zugelassen.


Health Claims bei pflanzlichen Stoffen – das Botanicals-Problem

Im Bereich pflanzlicher Produkte ergibt sich eine zusätzliche Komplexität durch die sogenannte Botanicals-Problematik. Für viele pflanzliche Stoffe ist die Bewertung auf EU-Ebene noch nicht abschließend abgeschlossen. Das führt dazu, dass bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zwar historisch verwendet wurden, ihre rechtliche Grundlage jedoch nicht eindeutig harmonisiert ist.

In der Praxis bedeutet das, dass eine sorgfältige regulatorische Prüfung erforderlich ist. Auch wenn einzelne Aussagen im Marktumfeld verbreitet sind, heißt das nicht automatisch, dass sie rechtlich abgesichert sind. Behörden betrachten stets das Gesamtbild eines Produktes – also Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Kommunikation.


Typische Fehler bei Health Claims

In der Praxis entstehen Beanstandungen häufig durch vermeidbare Fehler. Besonders problematisch sind:

  • krankheitsbezogene Aussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln oder Tees

  • frei formulierte Health Claims ohne rechtliche Grundlage

  • indirekte medizinische Versprechen

  • Testimonials mit Krankheitsbezug

  • widersprüchliche Aussagen zwischen Verpackung und Website

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, dass Marketingtexte entwickelt werden, ohne die regulatorischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.



Auswirkungen auf Produktentwicklung und Marketing

Health Claims betreffen nicht nur die Werbung, sondern beeinflussen bereits die Produktentwicklung. Die geplante Kommunikation sollte daher frühzeitig in die Konzeption eines Produkts einbezogen werden.

Dabei spielen insbesondere folgende Fragen eine Rolle:

  • Welche gesundheitsbezogenen Aussagen sollen möglich sein?

  • Welche Inhaltsstoffe können diese Aussagen rechtlich tragen?

  • Sind die notwendigen Dosierungen realistisch umsetzbar?

  • Welche regulatorische Kategorie passt zum Produkt?

Wenn diese Fragen erst nach der Entwicklung gestellt werden, kann es passieren, dass das Produkt zwar technisch funktioniert, die gewünschte Kommunikation jedoch rechtlich nicht zulässig ist.


Häufige Fragen zu Health Claims

Darf ein Kräutertee mit „entzündungshemmend“ beworben werden?

Nein. Solche Aussagen sind krankheitsbezogen und daher bei Lebensmitteln nicht erlaubt.


Sind Aussagen wie „für das Immunsystem“ zulässig?

Nur dann, wenn sie auf einem zugelassenen Health Claim basieren und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Gelten die gleichen Regeln auch für Websites und Social Media?

Ja. Gesundheitsbezogene Aussagen unterliegen unabhängig vom Kommunikationskanal denselben rechtlichen Anforderungen.


Fazit

Health Claims sind ein zentraler Bestandteil der Kommunikation bei Nahrungsergänzungsmitteln und pflanzlichen Lebensmitteln. Gleichzeitig gehören sie zu den am stärksten regulierten Bereichen im Lebensmittelrecht.

Die zulässige Kommunikation hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Produktkategorie

  • den verwendeten Inhaltsstoffen

  • der Dosierung

  • der Gesamtaufmachung des Produkts

Eine frühzeitige regulatorische Prüfung hilft dabei, Risiken zu vermeiden und Produkte rechtssicher im Markt zu positionieren.



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