Unsere Heilkräutertees sind für den Verkauf außerhalb der Apotheken als Fertigarzneimittel zugelassen.

Der Verkauf loser Arzneiteemischungen ist außerhalb der Apotheken nicht erlaubt (§ 44, Abs. 2 Nr. 3b AMG).

 

** Fertigarzneimittel dürfen nach § 51 AMG ohne Sachkundeprüfung nicht abgegeben werden, sofern deren Wirkungen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können.  

Freiverkäufliche Fertigarzneimittel**

im Filterbeutel

Freiverkäufliche Fertigarzneimittel**

im Blockbodenbeutel

Freiverkäufliche Fertigarzneimittel**