Unsere Heilkräutertees sind für den Verkauf außerhalb der Apotheken als Fertigarzneimittel zugelassen.
Der Verkauf loser Arzneiteemischungen ist außerhalb der Apotheken nicht erlaubt (§ 44, Abs. 2 Nr. 3b AMG).
** Fertigarzneimittel dürfen nach § 51 AMG ohne Sachkundeprüfung nicht abgegeben werden, sofern deren Wirkungen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können.
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